» Versicherungsleistungen:
Bei Gold-Kreditkarten ist es nichts ungewöhnliches, dass man als Kreditkarteninhaber einer Goldkarte auch mit Versicherungen eingedeckt wird, die man sonst extra abschließen müsste. Das ist ein Hauptunterscheidungsmerkmal von goldenen Kreditkarten gegenüber den Standard- oder Classic-Karten. Die Kosten für Versicherungsleisten sind bereits in der Jahresgebühr eingepreist und zumeist günstiger, als wenn man solch ein Versicherungspaket selbst zusammenstellen müsste.
Üblich ist, dass eine Gold Card von Visa, Mastercard und American Express mit einer Auslandskrankenversicherung, Reiserücktrittsversicherung, Reisegepäck- sowie Reiseunfall- bzw. Verkehrsmittelunfallversicherung ausgestellt wird. Darauf gibt es aber keinen Anspruch. Weitere Versicherungsbausteine können sein: Mietwagenhaftpflicht, Mietwagenvollkaskoversicherung, Schutzbriefleistungen, Reise-Rechtsschutzversicherung, Geldautomaten-Raub-Versicherung, Karten- und Dokumentenversicherung, Internet-Lieferschutzversicherung und Warenschutzversicherung.
Es gibt definitiv keine einheitlichen Richtlinien oder Vorgaben von den Kreditkarteninstituten, eine Visa Gold oder eine Mastercard Gold mit bestimmten Versicherungen auszustatten! Bei einer Visa Gold Card von der „Bank A“ können andere Versicherungen enthalten sein als bei der „Bank B“. Es ist also falsch zu glauben, dass bei einer goldenen Visa Card immer bestimmte Versicherungsleistungen bereits enthalten wären! Das gleiche gilt auch für Mastercard Gold-Kreditkarten! Die Unterschiede sind so groß, dass wir Ihnen unseren folgenden Vergleich ans Herz legen.
Die Versicherungsleistungen bei Kreditkarten stehen meist in engem Zusammenhang zu Reisen und Urlaub. Ebenso können Wareneinkäufe in Geschäften und im Internet (Lieferschutz) abgesichert sein. Auch das Bargeldabheben (Geldautomaten- / Raubversicherung) kann versichert werden.
Nun ist es kein Geheimnis, dass die Kreditkartenanbieter auch erwarten, dass mit der Kreditkarte bezahlt wird. Ein Teil der Versicherungsleistungen ist jedoch generell aktiv, so lange die Kreditkarte gültig und der Kreditkartenvertrag nicht gekündigt ist. Das betrifft vorrangig die Auslandskrankenversicherung und bspw. auch evtl. enthaltene Kfz-Schutzbriefleistungen. Diese Versicherungen sind also unabhängig vom Bezahlen mit der Kreditkarte gültig.
Bei einer Reiserücktrittsversicherung muss man wiederum unterscheiden, welche Kreditkarte von welcher Bank man hat: Der Reiserücktritt kann auch unabhängig von einer Kreditkartenzahlung versichert sein! Das ist jedoch eher die Ausnahme, denn bei den meisten Karten muss man die Reise (Flug, Unterkunft, Pauschalreise) mit der Kreditkarte bezahlt haben, um die Reiserücktrittsversicherung in Anspruch nehmen zu können.
Bei Mietwagen Haftpflicht und Vollkaskoversicherungen ist es unstrittig, dass diese Versicherungen nur dann greifen, wenn der Mietwagen auch mit der Kreditkarte bezahlt wird.
Bei Kreditkarten gibt es diverse Versicherungsleisungen, die bereits mit der Jahresgebühr bezahlt sind. Überwiegend sind Gefahren in Zusammenhang mit Reisen versichert wie etwa mit einer Auslandskranken- oder Reiserücktrittsversicherung. Welche Versicherungen im Einzelnen enthalten sind, sehen Sie im obigen Kreditkartenvergleich. Vereinzelt werden auch Erweiterungspakete angeboten, um den Service aufzustocken.
Vielfach sind die Versicherungsleistungen eine gute Alternative zu herkömmlichen Reiseversicherungen. Vor allem aus Kostengründen – denn eine gute einzelne Reiserücktrittsversicherung kostet oft mehr als die Jahresgebühr einer Kreditkarte – sind die Versicherungskreditkarten eine gute Wahl.
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